Die Bescheinigung über die Sachkenntnis nach § 75 AMG ist kostenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung bzw. das Anerkennungsschreiben in jedem Fall eine Verwaltungsgebühr gemäß Ziffer 501.17 der bremischen Gesundheitskosten-Verordnung anfällt - auch dann, wenn wir Ihnen leider keine Gleichwertigkeit bescheinigen können.
Aktualisiert am 02.02.2024