Beschädigte erhalten bei Hilflosigkeit eine pauschale Pflegezulage.
Die pauschale Pflegezulage wird erhöht, wenn eine Pflegekraft eingestellt werden muss und die angemessenen Kosten höher sind als die Pauschale. Einen Teil der Pauschale behält der Beschädigte.
Bei einer vorübergehenden stationären Pflege wird die Pflegezulage für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
Bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten der Pflege, der Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Leistung wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, allerdings bleibt ein Teil frei.
Aktualisiert am 24.08.2024