Verfahren

Sie stellen den Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto bei dem Kreditinstitut, der Bank oder Sparkasse, bei der das Konto unterhalten wird.

Sie weisen den Bezug von Sozialleistungen durch Vorlage z. B. des Sozialleistungsbescheides nach. Nach Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto sind die Zahlungseingänge bis zum Freibetrag sicher.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wenn bereits Pfändungen erfolgt sind und Ihnen nun das Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes fehlt, können Sie sich mit ihrem zuständigen Sozialzentrum in Verbindung setzen. Dafür müssen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Sie müssen in diesem Fall die erfolgte Pfändung durch Vorlage eines aktuellen Kontoauszuges bzw. einer Buchungsbestätigung (bei Sparbüchern) nachweisen.