Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) durch die
Vollstreckungsbehörde erhoben und sind in der "Pfändungs- und Einziehungsverfügung"
oder dem "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" enthalten. Die Kosten und Fristen ergeben sich aus den betreffenden Schreiben der Vollstreckungsbehörde.
Aktualisiert am 19.09.2023