Sie möchten Ihren Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen? Erfahren Sie hier mehr.

Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, benötigen Sie keinen Termin mehr.

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mo. 06.01.25 um 15:30

Das Ausweisdokument muss in dem BürgerServiceCenter abgeholt werden, in dem es beantragt wurde.

Für Dokumente, die Sie im BSC-Mitte beantragt haben, buchen Sie bitte weiterhin einen Termin. Für Dokumente, die Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord beantragt haben, erfolgt die Abholung der neuen Dokumente über die Dokumentenausgabebox. Sollte die Abholung über die Dokumentenausgabebox Ihnen nicht möglich sein, ist die Abholung ohne Terminbuchung für Sie im BSC-Stresemannstraße oder im BSC-Nord möglich. Nähere Informationen auch zu den Öffnungszeiten finden Sie auf den Abholscheinen, die Sie bei der Beantragung des Ausweises oder Reisepasses erhalten.

Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder Ihrer eID-Karte mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer einsehen (siehe unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - Statusabfrage Bearbeitung von Ausweisdokumenten").

Ansonsten können Personalausweise und eID-Karten eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei, abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass dieser PIN-Brief für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, nicht versandt wird.

Voraussetzungen

  • Das beantragte Ausweisdokument muss zur Abholung bereit liegen.
  • Für die Abholung an der Dokumentenausgabebox:
    • Erhalt einer SMS-Benachrichtigung, dass das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereit liegt.
    • Erhalt Ihres persönlichen Pin-Code, den Sie mit der SMS-Benachrichtigung bekommen haben. 
    • Sie benötigen Ihre Handynummer an die eine SMS mit Ihrem persönlichen Pin-Code geschickt wurde.
  • Für die Abholung mit Terminbindung:
    • Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person das alte Ausweisdokument mitzugeben sowie eine besondere Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die Vollmacht finden Sie hier unter "Formulare".
    • Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. 
    • Eine Vollmacht an Dritte kann nicht erteilt werden, wenn vereinbart wurde, dass der PIN-Brief der Personalausweisbehörde zugesandt wird oder wenn die antragstellende Person keinen PIN-Brief erhalten hat. In diesen Fällen ist das persönliche Erscheinen der antragstellenden Person in der Personalausweisbehörde erforderlich.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren kann ein gesetzlicher Vertreter alleine, ohne Vollmacht des anderen, den Personalausweis abholen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren. 
    • Kinder ab 16 Jahren können und müssen ihren Personalausweis bzw. ihre eID-Karte grundsätzlich selbst abholen. An eine andere Person, auch an einen gesetzlichen Vertreter, kann die Aushändigung nur mit der besonderen Abholvollmacht (siehe unter "Formulare") erfolgen.
    • Bei Kindern unter 16 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter bei einer alleinigen Abholung eines Personalausweises durch das Kind dem Kind ebenfalls eine besondere Abholvollmacht erteilen. Gleiches gilt bei der Abholung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Für die Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses:

    - alten Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass, der vor Aushändigung des neuen Dokuments entwertet wird

  • Für die Abholung einer eID-Karte:

    - gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

  • ggf. eine Abholvollmacht

    Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter "Voraussetzungen".