3 Monate maximale Gültigkeitsdauer
10,00 EUR Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.
Aktualisiert am 01.08.2024