37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist nicht möglich.
Aktualisiert am 01.08.2024