Verfahren

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
    Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
  • Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass abholen
    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Gültigkeitsdauer des Personalausweises
    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.

Weitere Informationen unter Tel.: + 49 421 361 88660.