grundsätzlich ca. 4 Wochen
37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.
Aktualisiert am 18.11.2024