Ja, seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.
Ja, dies sind:
Ja, die elektronische Signatur und zwei Fingerabdrücke.
Aktualisiert am 18.11.2024