Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.
Sie können den Pflegepauschbetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" -"Wo kann ich mehr erfahren" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".
Aktualisiert am 07.03.2025