Verfahren

  • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.

Sie können den Pflegepauschbetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren  berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" -"Wo kann ich mehr erfahren" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".