Verfahren

  • Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Sie können den Hinterbliebenenpauschbetrag auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".