Sie können den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung auch bereits im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigen lassen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" -"Wo kann ich mehr erfahren" - "Dienstleistungsbeschreibung Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren - Steuerfreibeträge beantragen".
Aktualisiert am 07.03.2025