Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung. Ohne Zahlung gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Einreichen der technischen Beschreibung, der Patentansprüche und gegebenenfalls der Zeichnungen: zusammen mit der Anmeldung
Einreichen der Zusammenfassung und der Erfinderbenennung: innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag
Stellen des Prüfungsantrags: 7 Jahre ab dem Anmeldetag. Jahresgebühren müssen ab dem dritten Patentjahr gezahlt werden.
Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags
Zahlung der Prüfungsantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Prüfungsantrags
Einspruch gegen die Patenterteilung: innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt
Zahlung der Jahresgebühr: unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an. Wenn Sie die Jahresgebühr nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlen, erlischt das Patent.
2-3 Jahre typische Bearbeitungsdauer, wenn Sie den Prüfungsantrag innerhalb der ersten 4 Monate nach der Anmeldung stellen, die Prüfungsgebühr bezahlen und keine Fristverlängerungsanträge gestellt haben.
20 EUR - 40 EUR.
Die Anmeldegebühr (elektronisch) für bis zu 10 Ansprüche beträgt 40,00 EUR.
Für jeden weiteren Anspruch beträgt sie 20,00 EUR.
300 EUR: Vorgezogene Recherche ohne Anmeldung
350 EUR: Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag
30 EUR - 60 EUR.
Die Anmeldegebühr (Papierform) für bis zu 10 Ansprüche beträgt 60,00 EUR.
Für jeden weiteren Anspruch beträgt sie 30,00 EUR.
70 EUR - 1.940 EUR: Jahresgebühren ab dem dritten Patentjahr
150 EUR: Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag
Aktualisiert am 16.01.2025