Welche Fristen sind zu beachten?

Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung. Ohne Zahlung gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Einreichen der technischen Beschreibung, der Patentansprüche und gegebenenfalls der Zeichnungen: zusammen mit der Anmeldung

Einreichen der Zusammenfassung und der Erfinderbenennung: innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag

Stellen des Prüfungsantrags: 7 Jahre ab dem Anmeldetag. Jahresgebühren müssen ab dem dritten Patentjahr gezahlt werden.

Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags

Zahlung der Prüfungsantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Prüfungsantrags

Einspruch gegen die Patenterteilung: innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt

Zahlung der Jahresgebühr: unaufgefordert bei Beginn des dritten und jedes folgenden Jahres, gerechnet vom Anmeldetag an. Wenn Sie die Jahresgebühr nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlen, erlischt das Patent.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

2-3 Jahre typische Bearbeitungsdauer, wenn Sie den Prüfungsantrag innerhalb der ersten 4 Monate nach der Anmeldung stellen, die Prüfungsgebühr bezahlen und keine Fristverlängerungsanträge gestellt haben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

20 EUR - 40 EUR.
Die Anmeldegebühr (elektronisch) für bis zu 10 Ansprüche beträgt 40,00 EUR.
Für jeden weiteren Anspruch beträgt sie 20,00 EUR.
300 EUR: Vorgezogene Recherche ohne Anmeldung
350 EUR: Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag
30 EUR - 60 EUR.
Die Anmeldegebühr (Papierform) für bis zu 10 Ansprüche beträgt 60,00 EUR.
Für jeden weiteren Anspruch beträgt sie 30,00 EUR.
70 EUR - 1.940 EUR: Jahresgebühren ab dem dritten Patentjahr
150 EUR: Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag