Verfahren

Ein Antrag kann

  • Antragsstellung per Online-Formular oder persönlich im ASV mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden.

Für Anträge für Dritte benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Unterlagen des Antragstellers (Schwerbehindertenausweis, Personalausweis und Bescheinigung für besondere Gruppen - zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration, Doventorscontrescarpe 172D, 28195 Bremen)
  • Vollmacht des Antragsstellers
  • Personalausweis des Beauftragten

Bei einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
Nach Eingang der Unterlagen muss eine gutachtliche Stellungnahme beim Versorgungsamt eingeholt werden, damit überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit.

Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol darf mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht geparkt werden. Parkgenehmigungen für diese Parkplätze erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (siehe Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen, Merkmale aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)).