2 Wochen vorher beantragen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone)
1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€)
3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€)
1 Monat - 30,00 € (35,50€)
6 Monate - 58,50 € (164,50€)
1 Jahr - 88,50 € (294,50€)
2 Jahre - 149,50 € (587,50€)
3 Jahre - 207,00 € (882,00€)
Kennzeichenänderung - 11,50 (-)
Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-)
Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 %, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.
Aktualisiert am 21.11.2024