Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

  • Dachdecker
  • Einbau von genormten Baufertigteilen
  • Elektriker
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Gärtner
  • Gas- und Wasserinstallateure
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Landschaftsbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Raumausstatter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Rolladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Tischler
  • Parkettleger
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
  • Zimmerer

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

  • eingeschränkten Haltverbot
  • verkehrsberuhigten Bereich
  • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Art der berechtigten Fahrzeuge

  • LKW und Werkstattwagen
  • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
  • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

Voraussetzungen

Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
  • Kopie des Kfz-Scheines
  • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen