Verfahren
- Papier und Pappe können Sie auf Recycling-Stationen abgeben.
- Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen.
- Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
- Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
- Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
- Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einen Container) angenommen.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der
Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.
Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.