Verfahren

  • Papier und Pappe können Sie auf Recycling-Stationen abgeben. 
  • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 
  • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen.
    • Die Transportgebinde müssen gefahrlos von einer Person über eine Treppe/Zugang in den Container geladen werden können.
    • Transportgebinde, die breiter sind als die Containeraufgänge oder die nur von zwei Personen transportiert werden können, werden aus Sicherheitsgründen abgewiesen.
    • Ebenso werden auf offenen Planen transportierte Abfälle/Wertstoffe nicht angenommen, es sei denn die Abfälle/Wertstoffe werden ebenerdig (nicht in einen Container) angenommen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der

Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer ­Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.