Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus Drittländern in die EU importieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z. B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.