Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Um Bücher und andere Medien in den Stadtbibliotheken in Bremen ausleihen zu können, brauchen Sie einen Bibliotheksausweis (BIBCARD). Erfahren Sie hier mehr.
Sie benötigen einen Auszug aus dem Bremer Schiffsregister?
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Sie benötigen als öffentliche Stelle Meldedaten? Diese Informationen können Sie bundesweit über die zentrale Stelle Ihres Bundeslandes abrufen.
Sie leben als Teil einer Ehe oder Lebenspartnerschaft dauernd getrennt? Dann sind ab dem Jahr nach der Trennung nicht mehr die ehegattenbezogenen Steuerklassenkombinationen möglich.
Sie möchten einen Deich befahren?
Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich die Kontaktdaten Ihres Unternehmens ändern. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Wenn Ihr Unternehmen in einer anderen Branche tätig wird oder sich die Tätigkeiten des Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.
Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.