Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen. Dies können Sie schon vor der Geburt erklären.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Sie als Lieferant erhalten eine Aufforderung zur Beratung, wenn Besteller zusätzliche Informationen über ein Produkt von Ihnen benötigen.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Sie werden von der Adoptionsstelle betreut und wollen ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann werden Sie vielleicht aufgefordert, eine „Bereiterklärung“ abzugeben. In der Bereiterklärung steht, dass Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.