Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen.
Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen.
Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.