Anhänger können unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden. Ebenso dürfen Kraftomnibusse unter bestimmten Voraussetzungen auf Autobahnen 100 km/h fahren.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 20.01.25 um 10:15