Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch den/die Antragstellerin zu veranlassen.
Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach zwei Wochen an den/die Sicherungsgeberin zurückgesandt, es sei denn, der/die Sicherungsgeberin gewährt andere Fristen.
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheinigungen Teil II regelmäßig per Einschreiben versandt werden. Die Übersendung kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen.
Aktualisiert am 01.08.2024