Verfahren

Die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsstelle ist durch den/die Antragstellerin zu veranlassen.

Nach erfolgter Bearbeitung sendet die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II wieder an das finanzierende Institut zurück.

Weitere Hinweise

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nach zwei Wochen an den/die Sicherungsgeberin  zurückgesandt, es sei denn, der/die Sicherungsgeberin gewährt  andere Fristen.

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheinigungen Teil II regelmäßig per Einschreiben versandt werden. Die Übersendung kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen.