Es gibt keine Frist.
Die Beratungsanfrage ist sofort verfügbar und kann beantwortet werden. Beratungsanfragen sind nur im Rahmen der Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung möglich. Es gilt die Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich. Die Laufzeit darf in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden.
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Aktualisiert am 12.11.2024