Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Wenn Besteller der öffentlichen Verwaltung eine Beratungsanfrage an Sie stellen, Können Sie diese im Lieferantencockpit einsehen und beantworten. Sie können zudem einen Warenkorbvorschlag anfügen.
Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Besteller aus der öffentlichen Verwaltung können Beratungsanfragen an Sie stellen.
Sie können eingehende Beratungsanfragen über das Lieferantencockpit oder über einen anderen Kanal vom Besteller empfangen.
Beratungsanfragen, die Sie außerhalb des Lieferantencockpits empfangen, können in das Lieferantencockpit überführt werden und liegen als Beratungsfall vor.
Im Lieferantencockpit können Sie Beratungsanfragen in textueller Form beantworten oder mit einem Warenkorbvorschlag anreichern Ein Warenkorbvorschlag ist ein durch den Lieferanten erzeugter Warenkorb, zu einem Beratungsbedarf. Die Warenkorbvorlage eines Bestellers kann geprüft und mit einer Antwort versehen werden.
Alle angenommenen, selbst erstellten und beantworteten Beratungsanfragen werden im Lieferantencockpit gebündelt und übersichtlich dargestellt.
Sie können eine Beratungsanfrage in allen Phasen der Beschaffung empfangen und bearbeiten: bei der Bedarfsermittlung, im Bestellprozess und in der Nachlaufphase. Unter Umständen ist die Option „keine Bestellung ohne Beratung“ vorgesehen, sodass Sie für bestimmte (komplexe) Produkte zunächst eine Beratungsanfrage empfangen werden, bevor diese bestellt werden dürfen.
Aktualisiert am 12.11.2024