Der Antrag auf Einzelfallentscheidung wird bei der zuständigen Schulleitung gestellt.
Entschieden wird auf Grundlage der Stellungnahme der Schulleitung und der Stellungnahme des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes von der Fachaufsicht.
Aktualisiert am 31.01.2025