Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Notenschutz an einer Schule der Sekundarstufe II stellen?
In Fällen andauernder und trotz früher Förderung veränderungsresistenter Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind die Sekundarstufen gehalten, im Rahmen eines Förderkonzepts angemessen weiter zu fördern und in Ausnahmefällen Nachteilsausgleiche und Notenschutz zu gewähren.
Die Gewährung von Notenschutz ist in der Sekundarstufe II möglich, wenn dies 12 Wochen vor Beginn der Jahrgangsstufe durch die Erziehungsberechtigten oder den/die volljährige:n Schüler:in beantragt wird. Möglich ist es nur in der Jahrgangsstufe aus der als erster Leistungen in den Abschluss des jeweiligen Bildungsgangs eingehen. Außerdem muss eine aktuelle Diagnostik des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) vorliegen.
In Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, heißt das, dass der Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn der Qualifikationsphase gestellt werden muss bei entsprechend vorliegendem Gutachten des ReBUZ.
Die Gewährung von Notenschutz wird im Zeugnis ausgewiesen.
Aktuelle Stellungnahme des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes
Aktualisiert am 31.01.2025