Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Internetseite der RAK Bremen.
Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
Sollten Sie über entsprechende Postfächer verfügen, können Sie den Antrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.
Eine Bescheinigung nach § 207 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwaltskammer nach Zulassung jährlich vorzulegen.
Aktualisiert am 13.01.2023