Antrag ist auf amtlichem Vordruck (NV 1 A) beim Wohnsitz-Finanzamt zu stellen.
Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn die jährlichen Kapitalerträge 1.000 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 2.000 Euro) übersteigen. Ansonsten
reicht ein Freistellungsauftrag an das jeweilige Kreditinstitut aus.
Aktualisiert am 03.12.2024