Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.