Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.
(Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)
und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden
Aktualisiert am 03.07.2024