Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller einen neuen Nationalpass erhalten hat und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist, muss die Neuausstellung des Aufenthaltstitels beantragt werden (sogenannter "Übertrag"). Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und anschließend zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen.
Zum Termin muss der neue und der alte Nationalpass vorgelegt werden. Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig. Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) werden zwei biometrische Fotos (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzt Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig. Bei schulpflichtigen Kindern ist darüber hinaus eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.
nach der Fotomustertafel
bei schulpflichtigen Kindern
Aktualisiert am 09.02.2024