Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Ein/e Lebenspartner/in, die/der einen Lebenspartnerschaftsnamen führt, kann nach Auflösung der Lebenspartnerschaft (Auflösung oder Tod der/des anderen Lebenspartners/in) ihren/seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Familiennamen wieder annehmen.
Aktualisiert am 23.04.2024