Die Erklärung wird unmittelbar im Standesamt aufgenommen und, soweit das Geburtenregister bei dem jeweiligen Bremer Standesamt liegt, sofort weiterbearbeitet.
18,00 EUR Beurkundung der Namensführung
13,00 EUR Geburtsurkunde, Eheurkunde
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Aktualisiert am 23.04.2024