Keine Angabe möglich.
40,00 EUR für die Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
4,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Aktualisiert am 23.04.2024