Ich habe das alleinige Sorgerecht für mein Kind und möchte ihm den Namen des Vaters erteilen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind den Namen des anderen Elternteils mit dessen Zustimmung erteilen.
Aktualisiert am 23.04.2024