Eine Neubestimmung ist nur innerhalb von drei Monaten nach Be-gründung des gemeinsamen Sorgerechts möglich.
Keine Angabe möglich.
40,00 EUR Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde
Eine Bar- oder Kartenzahlung ist vor Ort möglich.
Aktualisiert am 23.04.2024