Wird eine gemeinsame Sorge erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen 3 Monaten nach der Begründung der elterlichen Sorge neu bestimmt werden.

Voraussetzungen

nachträgliche Begründung der gemeinsamen Sorge (beim Jugendamt oder Notar)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes
  • Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Nachweis über die Namensführung des anderen Elternteils

    (Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister)

  • Einwilligung des Kindes, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat
  • Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden