Wird eine gemeinsame Sorge erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen führt, so kann der Name des Kindes binnen 3 Monaten nach der Begründung der elterlichen Sorge neu bestimmt werden.
nachträgliche Begründung der gemeinsamen Sorge (beim Jugendamt oder Notar)
(Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister)
Aktualisiert am 23.04.2024