Keine Angabe möglich.
40,00 EUR für die Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namenserklärung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Aktualisiert am 23.04.2024