Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, dessen Familienname der Geburtsname des Kindes geworden ist, nicht der Vater des Kindes ist, so erhält das Kind auf seinen Antrag oder, wenn das Kind das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf Antrag des Mannes den Namen, den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führte, als Geburtsnamen.
rechtskräftige Feststellung der Nichtvaterschaft
(Beschluss des Gerichts)
Aktualisiert am 23.04.2024