Wir möchten einen gemeinsamen (Doppel-)Namen führen. Ich/Wir möchte/-n den in der Ehe geführten Namen ändern. Ich möchte meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Ich möchte einen Doppelnamen führen.

Bestimmung eines Ehenamens (= gemeinsamer Familienname)
Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nachgeholt werden. Die Ehegatten können aus ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen einen Ehenamen bestimmen

Ab 01.05.2025

  • Der Ehename kann als gemeinsamer Doppelname bestimmt werden – mit oder ohne Bindestrich. 

Wenn die Ehe besteht und bereits ein Ehename geführt wird: 

  • Der Ehename kann als gemeinsamer Doppelname neu bestimmt werden – mit oder ohne Bindestrich.
  • Der vor dem 01.05.2025 bestimmte Ehename kann widerrufen werden. 

Bestimmung eines Doppelnamens für einen Ehegatten
Die Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, kann ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der Doppelname wird durch Bindestrich verbunden und darf nur aus zwei Namen bestehen.

Ab 01.05.2025:

  • Doppelname mit oder ohne Bindestrich

Widerruf des Doppelnamens für einen Ehegatten
Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung kann jederzeit widerrufen werden. Die erneute Bestimmung eines Doppelnamens ist nicht möglich. Ein gemeinsam bestimmter Doppelname kann nicht widerrufen werden.

Wiederannahme eines früher geführten Namens
Nach Auflösung der Ehe kann der Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname wieder angenommen werden. Diese Erklärung ist unwiderruflich. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde)
  • Bei Eheschließung im Inland:
    • Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister, soweit die Ehe nicht bei dem Standesamt geschlossen wurde, bei dem die Erklärung abgegeben wird. 
  • Bei Eheschließung im Ausland:
    • Aktuelles Original der Heiratsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung im Inland) ggf. mit Apostille und Legalisation durch die deutsche Botschaft (bitte erfragen, was erforderlich ist)
    • Aktuelle Geburtsurkunden der Ehegatten
    • wenn dies nicht Ihre erste Ehe ist: Eheurkunde der Vorehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)