Keine Angabe möglich.
40,00 EUR Beurkundung der Erklärung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
73,00 EUR Beurkundung der Erklärung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde
Aktualisiert am 23.04.2024