Ich habe geheiratet und mein Kind aus einer früheren Partnerschaft soll auch den neuen Namen führen.
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder hinzufügen.
(erhältlich beim zuständigen Jugendamt)
Aktualisiert am 23.04.2024