66,00 EUR Beurkundung der Angleichung (gilt nicht für Spätaussiedler)
gebührenfrei Bescheinigung über die Namensangleichung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensangleichung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Vor Ort ist Bar- und Kartenzahlung möglich.
Aktualisiert am 17.03.2025