Keine Angabe möglich.
40,00 EUR Beurkundung zur Namensführung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Eine Bar- oder Kartenzahlung ist vor Ort möglich
Aktualisiert am 23.04.2024