Wir möchten jetzt doch einen gemeinsamen Namen führen.

Wenn bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist und die Ehe noch besteht, kann die gemeinsame Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens nachgeholt werden.
Möglichkeiten:

  • Bestimmung eines Ehenamens (=gemeinsamer Familienname)
    Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen der Ehegatten oder ein bis zur Eheschließung  geführter Familienname bestimmt werden. Solange die Ehe besteht ist ein Widerruf des gemeinsam bestimmten Ehenamens nicht möglich.
  • Bestimmung eines Doppelnamens
    Wurde ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann die Person, deren Name nicht Ehename geworden ist, ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Der Doppelname wird durch Bindestrich verbunden.
    Die Hinzufügung eines Namens ist nicht möglich, wenn der gemeinsam bestimmte Ehename bereits aus mehren Namen besteht.
    Besteht der Name, der dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
  • Widerruf des Doppelnamens
    Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung kann jederzeit durch öffentlich beurkundete Erklärung widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich.
  • Wiederannahme eines früher geführten Namens
    Nach Auflösung der Ehe kann der Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführte Familienname wieder angenommen werden. Diese Erklärung ist unwiderruflich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift vom Eheregister, soweit die Ehe nicht bei dem Standesamt geschlossen wurde, bei dem die Erklärung zur Wiederannahme abgegeben wird.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass