Keine Angabe möglich.
32,00 EUR Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung des deutschen Rechts
65,00 EUR Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts
108,00 EUR Beurkundung zur Namensführung unter Beachtung ausländischen Rechts, wenn Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
7,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
Aktualisiert am 26.08.2023