Verfahren
Die Änderung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: Anmeldung der geplanten Änderungen des Geschlechts und der Vornamen
- ab dem 01. August 2024 möglich
- 3 Monate vor der eigentlichen Erklärung (Stufe 2) beim deutschen Standesamt, bei dem auch die spätere Erklärung erfolgen soll
- schriftlich mit dem Vordruck (Achtung: Die schriftliche Anmeldung darf frühestens am 01. August 2024 im Standesamt eingehen.)
- Die Vordrucke finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“
- oder persönlich (im Standesamt nach Terminvereinbarung)
Die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung (Stufe 2) nicht innerhalb von 6 Monaten abgegeben wurde, die Anmeldung muss dann erneut erfolgen.
Stufe 2: Erklärung der Änderungen des Geschlechts und der Vornamen
- frühestens 3 Monate nach der Anmeldung (Stufe 1) möglich
- zwingend persönlich in dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte nach Terminvereinbarung
Wann wird Ihre Erklärung dann wirksam?
- Die Erklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt.
- Wenn Sie im Standesamtsbezirk Bremen-Mitte beziehungsweise Bremen-Nord geboren wurden und dort auch die Erklärung abgeben, wird diese sofort wirksam.
- Wenn Sie woanders geboren wurden und die Erklärung im Standesamtsbezirk Bremen-Mitte beziehungsweise Bremen-Nord abgeben, wird die Erklärung erst wirksam mit dem Eingang in dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Die Weiterleitung erfolgt durch das jeweilige Bremer Standesamt.
Wenn Sie:
- Fragen haben und/oder
- minderjährig sind oder Informationen für die Erklärung für ein minderjähriges Kind bzw. einer unter Betreuung stehenden Person benötigen
wenden Sie sich per Mail an
- das Standesamt Bremen-Mitte (name@inneres.bremen.de)
- das Standesamt Bremen-Nord (standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de)
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Bitte bringen Sie - sofern erforderlich - für Ihren Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher:in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden.
Was müssen ausländische Staatsangehörige beachten?
Nicht alle Länder kennen und akzeptieren die Geschlechts- und Namensänderung. Es ist daher möglich, dass die Änderung nicht in Ihren Pass eingetragen werden. Bitte erkundigen Sie sich vor der Erklärung bei Ihrem Konsulat.