Anmeldung erforderlich 3 Monate vor Erklärung.
Erklärung muss innerhalb von 6 Monaten abgegeben und beurkundet worden sein, ansonsten ist eine neue Anmeldung erforderlich.
ca. 40 Minuten.
Beurkundung: 46,00 Euro
Bescheinigung über die Namensänderung:
- wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird: gebührenfrei
- bei späterer Ausstellung: 13,00 Euro
- weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden: 7,00 Euro
Geburtsurkunde: 13,00 Euro
Aktualisiert am 02.10.2024